Interuniversitäre Curricula-Kommission Musikologie
Der Vorsitzende der für das interuniversitäre Bachelor-Studium Musikologie sowie das auslaufende interuniversitäre Masterstudium Musikologie zuständigen Curricula-Kommission ist André Doehring (KUG), den stellvertretenden Vorsitz hat Susanne Kogler (Uni Graz) inne. Alle Agenden und Fragen im Zusammenhang mit diesen beiden interuniversitären Studien Musikologie werden ausschließlich von der CuKo Musikologie bzw. deren Vorsitz behandelt.
Curricula-Kommission Kunstgeschichte
Für das interdisziplinäre Masterstudium Musikwissenschaft und Ästhetik audiovisueller Künste ist die CuKo Kunstgeschichte bzw. deren Vorsitz zuständig, die alle Agenden und Fragen im Zusammenhang mit dem Master-Studium Musikwissenschaft behandelt.
Studienplan
Der Studienplan lässt Optionen für vielfältige Spezialisierungen zu. Am Anfang sind gewisse verpflichtende Module zu absolvieren (STEOP). Einige praktische Fähigkeiten wie Notenlesen oder Grundkenntnisse des Tonsatzes sind wesentlich für ein erfolgreiches Fortkommen im Studium. Diese Kenntnisse - so nicht vorhanden - sollten zu Studienbeginn im Selbststudium erworben werden.
Seit Herbst 2025 gibt es einen neuen Studienplan für das interuniversitäre Bachelorstudium Bachelor Musikologie (Curriculum 2025W). Mit Herbst 2026 gibt es nun auch ein neues interdisziplinäres Masterstudium Musikwissenschaft und Ästhetik audiovisueller Medien (Curriculum 2026W). Zusätzlich ist an der Universität Graz auch ein Doktoratsstudium (Curriculum) mit dem Schwerpunkt Musikwissenschaft möglich.
Der seit 2017 gültige Studienplan für das interuniversitäre Bachelorstudium Musikologie (Curriculum 2017W) kann bis zum 30.09.2029 abgeschlossen werden. Das auslaufende interuniversitäre Masterstudium Musikologie (Curriculum 2017W) kann bis zum 30.09.2030 abgeschlossen werden.
Freiwilliger Umstieg von Studienplanversion 2017W auf 2025W des Bachelorstudiums „Musikologie“ und von Studienplanversion 2017W des Masterstudiums „Musikologie“ auf 2026W „Musikwissenschaft und Ästhetik audiovisueller Medien“
Zum Wintersemester 2025/26 trat der neue Studienplan BA „Musikologie“ in Kraft, mit dem Wintersemester 2026/27 folgt nun der neue Studienplan MA „Musikwissenschaft und Ästhetik audiovisueller Medien“. Bitte setzen Sie sich damit eingehend auseinander und überlegen Sie, ob ein freiwilliger Wechsel auf einen der neuen Studienpläne für Sie sinnvoll ist.
Bei Fragen zu den BA-Studienplänen wenden Sie sich bitte an den Vorsitz der CuKo Musikologie. Bei Fragen zu den MA-Studienplänen wenden Sie sich bitte an den Vorsitz der CuKo Kunstgeschichte.
- Ein freiwilliger Umstieg auf das Bachelorstudium „Musikologie“ Curriculum 25W bzw. das Masterstudium „Musikwissenschaft und Ästhetik audiovisueller Medien“ Curriculum 26W muss in der Studienabteilung während der allgemeinen Zulassungsfrist beantragt werden (bis 05.09. für das Wintersemester, bis 05.02. für das Sommersemester). Schreiben Sie dazu ein Mail mit dem Betreff „Umstieg Studienplan“ an studienabteilung(at)uni-graz.at. Dieser Umstieg ist auch später, immer innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist, möglich.
- WICHTIG: Vor Beantragung eines freiwilligen Umstiegs auf die neuen Curriculumsversionen müssen alle Prüfungsleistungen von immanenten Lehrveranstaltungen abgeschlossen sein (z.B. Seminararbeiten müssen eingereicht sein = Prüfungsdatum der Lehrveranstaltung).
- Einen vollständigen Überblick über alle anerkennungsfähigen Prüfungsleistungen finden Sie in der Äquivalenzliste BA Musikologie bzw. Äquivalenzliste MA Musikwissenschaft und Ästhetik audiovisueller Medien (jeweils in den Anhängen der beiden neuen Curricula).
- Überprüfen Sie bitte nach dem Umstieg in UNIGRAZonline in der App „Mein Studium“, ob Sie Ihre positiven Leistungen den richtigen Modulen zuordnen können. Die richtige Zuordnung ist Voraussetzung dafür, dass die Module und Lehrveranstaltungen als „positiv absolviert“ angezeigt werden und bei der Voraussetzungsüberprüfung bei der Lehrveranstaltungsanmeldung berücksichtigt werden. Eine Anleitung für die Zuordnung finden Sie hier. Wenn eine Zuordnung nicht möglich ist, muss ein Antrag auf Anerkennung der Prüfungen gestellt werden. Informationen zur Beantragung finden Sie auf der Homepage des GEWI-Dekanats.
Wenn Sie im alten Bachelor- oder im Masterstudienplan vorerst oder überhaupt fertig studieren wollen, dann gibt es keinen Handlungsbedarf von Ihrer Seite. Sie müssen spätestens bis zum 30.09.2029 Ihr BA-Studium und bis zum 30.09.2030 Ihr MA-Studium abschließen. Danach werden Sie automatisch dem neuen Curriculum unterstellt. Vor dieser Frist ist ein freiwilliger Wechsel jederzeit im Rahmen der allgemeine Zulassungsfrist möglich.
Wissen in die Praxis umsetzen: Egal ob die Umsetzung eines Forschungsprojekts oder die spannende Wissenschaftsvermittlung gefragt ist: Hier wird praktisch gearbeitet!
Erweiterung des Masterstudiums um ein Mastermodul: Zusätzliche Kompetenzen um ein Zukunftsthema eigener Wahl.
Mit zertifizierten Zusatzqualifikationen oder Erweiterungsfächern der Universität Graz das Karriereprofil gezielt schärfen. Wissenschaftsspezifische Bereiche werden ebenso abgedeckt, wie Qualifikationen für eine Karriere in der Wirtschaft oder im Kulturbetrieb.
Im Laufe Ihres Studiums werden Sie über verschiedene Begriffe stolpern, die Sie bisher noch nicht kannten. Nicht nur fachliche, sondern auch organisatorische. Hier finden Sie Hilfestellungen für den Studienbeginn. Von A wie App bis V wie Vorbereitende Sprachkurse.