Was Sie vorher bedenken sollten
Leidenschaft für den Gegenstand zu haben oder zu entwickeln, mit dem man sich im Studium auseinandersetzen möchte, ist wertvolle Grundlage. Leidenschaft für Musik zu haben heißt jedoch noch nicht automatisch, auch eine Leidenschaft für die Musikologie zu haben - daher entstehen manchmal falsche Erwartungen bei Studienanfängerinnen und -anfängern.
Das Studium der Musikologie beschäftigt sich mit der Reflexion über Musik und ihre Erscheinungsformen. Wie für alle Kunst- und Kulturwissenschaften gilt auch in der Musik, dass ihre Gegenstände mit konkreten kulturellen Praktiken verbunden sind. Das Studium ist entgegen landläufiger Meinung jedoch nicht praktisch ausgerichtet. Studierende lernen hier weder ein Instrument zu spielen, noch zu komponieren.
Studierende der Musikologie lernen strukturiert über Musik nachzudenken und wissenschaftlich über Musik zu arbeiten. Sie werden dafür sowohl umfassende faktische Kenntnisse über Musik und ihre vielfältige Geschichte erwerben als auch die Fähigkeit entwickeln, sich kritisch mit diesem Wissen in verbaler sowie in schriftlicher Form auseinanderzusetzen. Das Studium bietet demnach keine konkrete Berufsausbildung, legt aber eine breite Grundlage für eine Fülle beruflicher Möglichkeiten (mehr dazu im Studienplan), die wesentlich von der Eigeninitiative der Studierenden selbst abhängen. Der Studienplan lässt Optionen für vielfältige Spezialisierungen zu.
Auch wenn beim Studium der Musikologie nicht aktives Musizieren im Vordergrund steht, sind einige praktische Fähigkeiten essentiell für ein erfolgreiches Fortkommen im Studium: Dazu gehört das Notenlesen (wie etwa die Kenntnis verschiedener Notenschlüssel oder transponierender Instrumente) ebenso wie ein geschultes Gehör und Grundkenntnisse des Tonsatzes. Es ist erforderlich, dass Studierende diese Kenntnisse - so nicht vorhanden - im Selbststudium zu Studienbeginn erwerben.
Zum Wintersemester 2025/26 trat der neue Studienplan BA „Musikologie“ in Kraft, mit dem Wintersemester 2026/27 folgt nun der neue Studienplan MA „Musikwissenschaft und Ästhetik audiovisueller Medien“. Bitte setzen Sie sich damit eingehend auseinander und überlegen Sie, ob ein freiwilliger Wechsel auf einen der neuen Studienpläne für Sie sinnvoll ist.
Bei Fragen zu den BA-Studienplänen wenden Sie sich bitte an den Vorsitz der CuKo Musikologie. Bei Fragen zu den MA-Studienplänen wenden Sie sich bitte an den Vorsitz der CuKo Kunstgeschichte.
Freiwilliger Umstieg von Studienplanversion 2017W auf 2025W des Bachelorstudiums „Musikologie“ und von Studienplanversion 2017W des Masterstudiums „Musikologie“ auf 2026W „Musikwissenschaft und Ästhetik audiovisueller Medien“
- Ein freiwilliger Umstieg auf das Bachelorstudium „Musikologie“ Curriculum 2025W bzw. das Masterstudium „Musikwissenschaft und Ästhetik audiovisueller Medien“ Curriculum 2026W muss in der Studienabteilung während der allgemeinen Zulassungsfrist beantragt werden (bis 05.09. für das Wintersemester, bis 05.02. für das Sommersemester). Schreiben Sie dazu ein Mail mit dem Betreff „Umstieg Studienplan“ an studienabteilung(at)uni-graz.at. Dieser Umstieg ist auch später, immer innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist, möglich.
- WICHTIG: Vor Beantragung eines freiwilligen Umstiegs auf die neuen Curriculumsversionen müssen alle Prüfungsleistungen von immanenten Lehrveranstaltungen abgeschlossen sein (z.B. Seminararbeiten müssen eingereicht sein = Prüfungsdatum der Lehrveranstaltung).
- Einen vollständigen Überblick über alle anerkennungsfähigen Prüfungsleistungen finden Sie in der Äquivalenzliste BA Musikologie bzw. Äquivalenzliste MA Musikwissenschaft und Ästhetik audiovisueller Medien (jeweils in den Anhängen der beiden neuen Curricula).
- Überprüfen Sie bitte nach dem Umstieg in UNIGRAZonline in der App „Mein Studium“, ob Sie Ihre positiven Leistungen den richtigen Modulen zuordnen können. Die richtige Zuordnung ist Voraussetzung dafür, dass die Module und Lehrveranstaltungen als „positiv absolviert“ angezeigt werden und bei der Voraussetzungsüberprüfung bei der Lehrveranstaltungsanmeldung berücksichtigt werden. Eine Anleitung für die Zuordnung finden Sie hier. Wenn eine Zuordnung nicht möglich ist, muss ein Antrag auf Anerkennung der Prüfungen gestellt werden. Informationen zur Beantragung finden Sie auf der Homepage des GEWI-Dekanats.
Wenn Sie im alten Bachelor- oder im Masterstudienplan vorerst oder überhaupt fertig studieren wollen, dann gibt es keinen Handlungsbedarf von Ihrer Seite. Sie müssen spätestens bis zum 30.09.2029 Ihr BA-Studium und bis zum 30.09.2030 Ihr MA-Studium abschließen. Danach werden Sie automatisch dem neuen Curriculum unterstellt. Vor dieser Frist ist ein freiwilliger Wechsel jederzeit im Rahmen der allgemeine Zulassungsfrist möglich.
Die Universität Graz und die Kunstuniversität Graz (KUG) bieten seit dem Wintersemester 2006 gemeinsam das Studium der Musikologie an. Aktuelle Informationen sowie eine Liste mit FAQs.
Melden Sie sich für die interuniversitäre Mailingliste des Studiums Musikologie an, die Sie am Laufenden hält über Gastvorträge, Stellenausschreibungen, interessante Neuigkeiten oder wichtige Informationen rund um das Studium.
Mehr Informationen über die StV Musikologie, Kontaktinformationen, Social Media