Die Universität Graz besetzt am Institut für Kunstgeschichte der Geisteswissenschaftlichen Fakultät eine
Professur für Kunstgeschichte
Professor of Art History
(40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 98 Universitätsgesetz; unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2021)
Die Professur vertritt das Fach Kunstgeschichte und Kunsttheorie mit einem Schwerpunkt in Bild- und Medienwissenschaften vom 18. bis zum Ende des „langen“ 19. Jahrhunderts mit einer Spezialisierung auf Mittel- und Südosteuropa in Forschung und Lehre mit internationaler Wirksamkeit. Die Professur soll sich aktiv an Verbundforschungsprojekten beteiligen sowie an KUWI Graz (interuniversitärer Lehr- und Forschungsverbund zwischen Kunstuniversität, Technischer Universität und Universität Graz) und an den neuen Forschungs- und Lehrinitiativen des Instituts für Kunstgeschichte und der Fakultät mitwirken.
Anstellungserfordernisse:
- Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung (Doktorat oder PhD)
- Habilitation oder gleich zu wertende Qualifikation in Kunstgeschichte
- Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach und Profil der Professur (in Relation zum akademischen Alter)
- Erfolgreiche Einwerbung fachspezifischer Projekte; insbesondere kompetitiver Drittmittel
- Kompetenz in Hochschuldidaktik und online-Lehre
- Kompetenz in der Betreuung und Anleitung von NachwuchswissenschafterInnen
- Auslandserfahrung während der wissenschaftlichen Laufbahn
- Management- und Führungserfahrung
- Kompetenz in Gender Mainstreaming
- Gute Deutsch- und Englischkenntnisse
Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von KollegInnen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.
Einstufung
Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1
Mindestgehalt
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 73.438,40 brutto/Jahr (14 Monatsgehälter). Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.
Ende der Bewerbungsfrist: 26. August 2020
Kennzahl: BV/4/98 ex 2019/20
Voraussichtlicher Termin für das Hearing ("Berufungsvorträge"): 08.März bis 09.März 2021
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen sowie der spezifischen (nur für diese Professur definierten) Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an: